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   BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 207.89   

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https://dejure.org/1989,2415
BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 207.89 (https://dejure.org/1989,2415)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1989 - 9 B 207.89 (https://dejure.org/1989,2415)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1989 - 9 B 207.89 (https://dejure.org/1989,2415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richter - Gerichtskundiges Wissen - Verfahren ohne Beweisführung - Amtliche Veranlassung - Begriff der Offenkundigkeit - Revision - Anfechtungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3104 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 571
  • DÖV 1990, 437
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 207.89
    Wegen dieser Verfahrensweise, die zudem von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - abweiche, habe die Sache rechtsgrundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

    Richtig ist zwar, daß in dem von der Beschwerde erwähnten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - (Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28) ausgeführt ist, amtliche Auskünfte und Gutachten, die in einem anderen Rechtsstreit eingeholt worden sind, dürften im Wege des Urkundenbeweises - auch ohne Zustimmung der Beteiligten - herangezogen und gewürdigt werden.

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 207.89
    Das Begehren des Beigeladenen ist vielmehr deshalb ohne Erfolg geblieben, weil das Berufungsgericht nach den im Urteil des beschließenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (BVerwGE 72, 269) enthaltenen Maßstäben weder dem Vorgehen der indischen Truppen im Norden Sri Lankas noch einer eventuellen Festnahme des Beigeladenen bei einer Einreise nach Sri Lanka über den Flughafen von Colombo eine auf die Rasse oder die politische Überzeugung abzielende Motivation hat entnehmen können.
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 207.89
    Hat der Richter in dieser Weise ein sicheres Bild von tatsächlichen Verhältnissen, Ereignissen oder Zuständen gewonnen, steht es ihm frei, dieses Wissen in späteren Verfahren ohne Beweisführung zu verwerten (vgl. BGHSt 6, 292 [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54]).
  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 207.89
    Zur Rüge einer Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO gehören Ausführungen, wie sich der Beteiligte auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere, welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgebracht hätte, wenn sein Beweisantrag vorab durch Beschluß abgelehnt worden wäre (Beschluß vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).
  • BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19

    Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der

    Mit der in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung (BVerwG, Beschluss vom 22. August 1989 - 9 B 207/89, NVwZ 1990, 571, juris Rn. 5; Thüringer OLG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 9 W 107/12, MDR 2012, 1121, juris Rn. 11; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 17. Aufl., § 291 Rn. 2; MünchKommZPO/Prütting, 5. Aufl., § 291 Rn. 9; Hk-ZPO/Saenger, 6. Aufl., § 291 Rn. 6, jeweils m.w.N.; a.A. Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 41. Aufl., § 291 Rn. 2; Goebel, zfm 2019, 72, 73; unklar: LG Hamburg, Beschluss vom 15. März 2019 - 313 T 20/19, zfm 2019, 71, juris Rn. 8) geht der Senat davon aus, dass grundsätzlich nur Tatsachen, die dem Gericht als Entscheidungsträger in amtlicher Eigenschaft bereits bekannt geworden sind, gerichtskundig sein können.

    Die Rechtsbeschwerde verweist in diesem Zusammenhang auf eine verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach Tatsachen als offenkundig (gerichtskundig) im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 291 ZPO angesehen werden, sofern sie den von den Verwaltungsgerichten in Asylverfahren verfahrensunabhängig geführten Informationssammlungen über die politischen Verhältnisse in Herkunftsländern von Asylbewerbern entnommen werden können (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Juli 1990 - 11 E 48/88, NVwZ-RR 1991, 221, 222 m.w.N. auch zur Gegenauffassung; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 1996 - A 14 S 2458/94, VBlBW 1996, 275, juris Rn. 3; kritisch: BVerwG, Beschluss vom 22. August 1989 - 9 B 207/89, NVwZ 1990, 571, juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1999 - A 13 S 3273/95

    Entstehung der Beweisgebühr im Asylverfahren für Anwalt bei Verwertung von

    Da die amtlichen Auskünfte in anderen Verfahren eingeholt worden sind, konnten sie nur im Wege des Urkundenbeweises durch Heranziehung dieser Schriftstücke in das vorliegende Verfahren eingeführt werden (§§ 96 Abs. 1 Satz 2, 98 VwGO, 415ff. ZPO; BVerwG, Beschl. v. 8.9.1997 - 9 B 401/97; BVerwG, Beschl. v. 18.7.1997, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281; BVerwG, Beschl. v. 22.8.1989, InfAuslR 1989, 351; BVerwG, Beschl. v. 31.7.1985, InfAuslR 1986, 74), auch wenn die Urkunden ihrem sachlichen Gehalt nach ein anderes Beweismittel (amtliche Auskunft) darstellen (Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 20. Auflage, Rn. 54 vor § 402).

    Gerichtskundig sind nur solche Tatsachen, von denen der Richter aus amtlicher Veranlassung außerhalb des Verfahrens Kenntnis erlangt hat und die ihm noch so sicher bekannt sind, daß es der Feststellung aus den Akten nicht bedarf (BVerwG, Beschl. v. 22.8.1989, a.a.O. m.w.N.).

    Dies belegt, daß er sich die betreffenden Erkenntnisse im vorliegenden Verfahren durch - erneute - Einsichtnahme in die beigezogenen Urkunden verschafft hat (BVerwG, Beschl. v. 22.8.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

    Damit war der Klägerin Gelegenheit gegeben, sich zu diesem tatrichterlichen Wissen (vgl. zu gerichtskundigen Tatsachen, zuletzt Beschluß vom 22. August 1989 - BVerwG 9 B 207.89 - Buchholz 303 § 291 ZPO Nr. 2) einschließlich der Frage der Vergleichbarkeit des Sachverhalts in den Verfahren 13 A 10257/87 und 13 A 10267/89 zu äußern, mag sie auch diese Gelegenheit dann nicht genutzt haben (Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 17.85 - Buchholz 310 § 108 Nr. 175).
  • BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag

    Gerichtskundig ist eine Tatsache, wenn zumindest die Mehrheit des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers sie aus der gegenwärtigen oder auch aus der früheren Tätigkeit sicher kennt und sich nicht erst durch Beiziehen von Akten oder die Einholung von Auskünften u. a. kundig machen muß (BVerwG-Beschluß vom 22. August 1989 9 B 207/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1990, 551, 552; ferner BVerfG-Beschluß vom 19. April 1978 1 BvR 596/77, BVerfGE 48, 206, 209; Greger/Zöller, a. a. O., § 291 Rz. 1; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., § 291 Rz. 3; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 81 Rz. 3; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., § 98 Rz. 24).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 3 PKH 3.14

    Prozesskostenhilfe; Ausschluss von Leistungen nach § 4 BerRehaG

    Zu den offenkundigen Tatsachen gehören Ereignisse, Verhältnisse oder Zustände, von denen der Richter aus amtlicher Veranlassung selbst Kenntnis erlangt hat, sofern sie ihm noch so bekannt sind, dass es der Feststellung aus den Akten nicht bedarf (vgl. nur Beschluss vom 22. August 1989 - BVerwG 9 B 207.89 - Buchholz 303 § 291 ZPO Nr. 2 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03

    Rückübertragung und Entschädigung nach dem Vermögensgesetz; Treuhandverwaltung

    Angesichts dessen kann dahingestellt bleiben, ob das Verwaltungsgericht das entsprechende Verständnis des Treuhänderbegriffs in der DDR für eine nicht beweisbedürftige gerichtskundige Tatsache i.S. des § 291 ZPO gehalten hat (vgl. hierzu Beschluss vom 22. August 1989 BVerwG 9 B 207.89 Buchholz 303 § 291 ZPO Nr. 2).
  • VG Minden, 05.09.2006 - 6 K 1339/06
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.8.1989 - 9 B 207.89 -, DÖV 1990, 437 = NVwZ 1990, 571.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 13 S 819/98

    Rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Beiziehung und

    Dies gilt uneingeschränkt auch für gerichtskundige Tatsachen im Sinne von § 291 ZPO (vgl. BVerfGE 10, 177 (183); BVerwG; Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 97; BVerwG, InfAuslR 1982, 250; BVerwG, InfAuslR 1989, 351).
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